Hubertz will Abgabe von Gutverdienern in Sozialbauten
Mieter von Sozialwohnungen könnten bald zusätzliche Abgaben zahlen müssen, wenn ihre Bedürftigkeit wegfällt. Bauministerin Hubertz will so Wohnförderung denen zukommen lassen, für die sie eigentlich vorgesehen ist.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat eine zusätzliche Abgabe für Gutverdienende ins Spiel gebracht, die in einer staatlich geförderten Sozialwohnung leben. Beispielsweise in Hessen gebe es eine solche "Fehlbelegungsabgabe", die gezahlt werden müsse "wenn das Einkommen die Bedürftigkeitsschwelle überschreitet", sagte Hubertz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
"Warum sollte der Architekt, der als Student dort eingezogen ist, in mit Steuermitteln geschaffenem Wohnraum wohnen?", fragte sie und sprach davon, die Länder zu ermutigen, diesen Weg einzuschlagen. Sie versprach vor dem Hintergrund der seit Jahren sinkenden Zahl von Sozialwohnungen eine baldige Wende.
Bund und Länder investieren laut Hubertz bis 2029 etwa 50 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau. Der Bund zahle 23,5 Milliarden Euro, die von den Ländern in der Regel mehr als verdoppelt würden. "Wir wollen schauen, wie wir dieses Geld am besten einsetzen können", sagte die Bauministerin. Sie sprach sich für Effizienz aus, etwa durch einfaches oder serielles Bauen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat eine zusätzliche Abgabe für Gutverdienende ins Spiel gebracht, die in einer staatlich geförderten Sozialwohnung leben. Beispielsweise in Hessen gebe es eine solche "Fehlbelegungsabgabe", die gezahlt werden müsse "wenn das Einkommen die Bedürftigkeitsschwelle überschreitet", sagte Hubertz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
"Warum sollte der Architekt, der als Student dort eingezogen ist, in mit Steuermitteln geschaffenem Wohnraum wohnen?", fragte sie und sprach davon, die Länder zu ermutigen, diesen Weg einzuschlagen. Sie versprach vor dem Hintergrund der seit Jahren sinkenden Zahl von Sozialwohnungen eine baldige Wende.
Prüfung oft nur zu Beginn der Miete
Wer in Deutschland eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss dafür einen Einkommensnachweis vorlegen - in der Regel aber nur beim Einzug. In Hessen müssen Mieter die sogenannte Fehlbelegungsabgabe seit 2016 zahlen, sofern ihr Einkommen während der Miete die gesetzliche Grenze überschreitet, etwa weil sie einen neuen Job bekommen. Die Einnahmen daraus sollen in den sozialen Wohnungsbau fließen.Bund und Länder investieren laut Hubertz bis 2029 etwa 50 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau. Der Bund zahle 23,5 Milliarden Euro, die von den Ländern in der Regel mehr als verdoppelt würden. "Wir wollen schauen, wie wir dieses Geld am besten einsetzen können", sagte die Bauministerin. Sie sprach sich für Effizienz aus, etwa durch einfaches oder serielles Bauen.
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