Verstoß gegen "tragende Grundsätze des Unionsrechts"
EU-Recht hat üblicherweise Vorrang vor nationalem Recht. Doch Polens Verfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit gleich zweimal geweigert, das anzuerkennen. Der EuGH hat Polen dafür nun scharf gerügt.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist von großer, grundsätzlicher Bedeutung. Denn es geht um die Frage, inwieweit europäisches Recht von den EU-Mitgliedstaaten zwingend beachtet werden muss.
Der EuGH hat deutlich gemacht: Länder wie Polen können sich nicht einfach über Unionsrecht hinwegsetzen, weil ihnen bestimmte Regelungen oder Urteile nicht passen.
Der Verfassungsgerichtshof in Warschau urteilte damals, dass mit Blick auf die Justizreform EU-Recht keine Geltung beanspruchen könnte, da dies der Verfassungsidentität Polens widerspreche. Wenn der EuGH sich in die polnische Justizreform einmische, überschreite er seine Kompetenzen. Damit stellte sich der Verfassungsgerichtshof gegen den sonst üblichen Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht.
Der EuGH wird in diesem Zusammenhang sehr deutlich. Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Diese Werte geben nämlich der Union, der Polen freiwillig beigetreten ist, schlechthin ihr Gepräge. Nach dem Beitritt schlagen sich diese Werte in rechtlich verbindlichen Verpflichtungen nieder, von denen sich die Mitgliedstaaten nicht lossagen können." Dies darf auch als Mahnung und als Warnung gegenüber anderen EU-Staaten wie Ungarn verstanden werden, in denen die Unabhängigkeit der Justiz ebenfalls schon seit Jahren geschliffen wird.
Hintergrund: Nachdem die PiS-Regierung an die Macht kam, versuchte sie, auch das Verfassungsgericht mit linientreuen Richterinnen und Richtern zu besetzen. Bestes Beispiel war die Ernennung der umstrittenen Juristin Julia Przylebska als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2016. Sie galt als eine enge persönliche Vertraute des PiS-Vorsitzenden Jaroslaw Kaczynski. Unter ihrer Federführung als Gerichtspräsidentin erfolgten auch die beiden Urteile, die der EuGH nun für rechtswidrig erklärte. Ende 2024 trat Przylebska als Gerichtspräsidentin zurück.
Die Tusk-Regierung bemüht sich, die Justizreform der Vorgängerregierung wieder rückgängig zu machen. Der der PiS nahestehende polnische Präsident Karol Nawrocki kann entsprechende Gesetzesvorhaben aber aufgrund seiner starken rechtlichen Stellung blockieren.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist von großer, grundsätzlicher Bedeutung. Denn es geht um die Frage, inwieweit europäisches Recht von den EU-Mitgliedstaaten zwingend beachtet werden muss.
Der EuGH hat deutlich gemacht: Länder wie Polen können sich nicht einfach über Unionsrecht hinwegsetzen, weil ihnen bestimmte Regelungen oder Urteile nicht passen.
Verfassungsgericht stellte sich gegen EU-Recht
Anlass des Urteils waren zwei Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts vor vier Jahren. Im Kern ging es dabei um die umstrittene Justizreform in Polen, mit der die frühere rechtskonservative PiS-Regierung versuchte, die nationalen Gerichte und damit die Rechtsprechung auf ihre Linie zu bringen.Mehrfach ordneten die EU-Kommission und der EuGH an, wichtige Teile der Reform rückgängig zu machen: etwa die Schaffung einer besonders umstrittenen Disziplinarkammer beim polnischen Obersten Gericht, mit der unliebsame Richterinnen und Richter gemaßregelt werden konnten.Der Verfassungsgerichtshof in Warschau urteilte damals, dass mit Blick auf die Justizreform EU-Recht keine Geltung beanspruchen könnte, da dies der Verfassungsidentität Polens widerspreche. Wenn der EuGH sich in die polnische Justizreform einmische, überschreite er seine Kompetenzen. Damit stellte sich der Verfassungsgerichtshof gegen den sonst üblichen Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht.
Harsche Kritik vom EuGH
Aufgrund der Haltung des polnischen Verfassungsgerichtshofs leitete die EU-Kommission in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Sie verklagte Polen vor dem Europäischen Gerichtshof und bekam nun recht: Mit seinen Entscheidungen habe das polnische Verfassungsgericht gegen "tragende Grundsätze des Unionsrechts verstoßen", so der EuGH. Die Luxemburger Richter betonen in ihrer Entscheidung, dass Polen als EU-Staat gemeinsamen europäischen Werten wie der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz verpflichtet sei.Der EuGH wird in diesem Zusammenhang sehr deutlich. Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Diese Werte geben nämlich der Union, der Polen freiwillig beigetreten ist, schlechthin ihr Gepräge. Nach dem Beitritt schlagen sich diese Werte in rechtlich verbindlichen Verpflichtungen nieder, von denen sich die Mitgliedstaaten nicht lossagen können." Dies darf auch als Mahnung und als Warnung gegenüber anderen EU-Staaten wie Ungarn verstanden werden, in denen die Unabhängigkeit der Justiz ebenfalls schon seit Jahren geschliffen wird.
"Kein unabhängiges und unparteiisches Gericht"
Auch was die Besetzung des Verfassungsgerichts betrifft, wird der EuGH deutlich. Er kommt zum Schluss, "dass der polnische Verfassungsgerichtshof aufgrund schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei seiner Richter sowie seiner Präsidentin kein unabhängiges und unparteiisches Gericht darstellt". Damit spricht der EuGH dem Verfassungsgerichtshof faktisch jegliche Legitimität ab.Hintergrund: Nachdem die PiS-Regierung an die Macht kam, versuchte sie, auch das Verfassungsgericht mit linientreuen Richterinnen und Richtern zu besetzen. Bestes Beispiel war die Ernennung der umstrittenen Juristin Julia Przylebska als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2016. Sie galt als eine enge persönliche Vertraute des PiS-Vorsitzenden Jaroslaw Kaczynski. Unter ihrer Federführung als Gerichtspräsidentin erfolgten auch die beiden Urteile, die der EuGH nun für rechtswidrig erklärte. Ende 2024 trat Przylebska als Gerichtspräsidentin zurück.
Neue Regierung hat Verstöße bereits anerkannt
Nach dem Amtsantritt der neuen EU-freundlichen Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk hatte Polen Verstöße gegen EU-Recht eingeräumt und sich auch von den Urteilen des Verfassungsgerichtshofs distanziert. Der EuGH musste dennoch über die Klage der EU-Kommission entscheiden.Die Tusk-Regierung bemüht sich, die Justizreform der Vorgängerregierung wieder rückgängig zu machen. Der der PiS nahestehende polnische Präsident Karol Nawrocki kann entsprechende Gesetzesvorhaben aber aufgrund seiner starken rechtlichen Stellung blockieren.
Комментарии (0)