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Deutschland muss schnell über Visa für Afghanen entscheiden

Deutschland muss schnell über Visa für Afghanen entscheiden
Etwa 2.000 Afghanen mit Aufnahmezusage warten auf ihr Visum für Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat nun per Eilbeschluss entschieden: Über die Visa muss zügig entschieden werden. 

Nach der Machtübernahme der Taliban hatte die Bundesregierung für gefährdete Menschen aus Afghanistan ein Aufnahmeprogramm geschaffen, zum Beispiel für frühere Ortskräfte der Bundeswehr und anderer deutscher Organisationen. Damit sollten sie nach Deutschland kommen und dauerhaft hier bleiben können.
So eine Aufnahmezusage hatten 2022 auch ein afghanischer Richter und seine Familie bekommen. Er hatte als oberster Richter viele Taliban-Mitglieder verurteilt und deshalb Morddrohungen erhalten.
Daraufhin hatte er mit seiner Frau und vier Kindern Afghanistan verlassen und bei der deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für Deutschland beantragt. Seitdem wartet die Familie in Pakistan auf das Visum für Deutschland, mit ihr rund 2.000 weitere Menschen. Ihnen allen droht die Abschiebung zurück nach Afghanistan.

Bundesregierung hatte Aufnahmeprogramm ausgesetzt

2025 hat die Bundesregierung das Aufnahmeprogramm für Afghanen ausgesetzt, um ihre Zusagen neu zu prüfen. Dagegen hatten der afghanische Richter und seine Familie geklagt. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten sie keinen Erfolg. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht per Eilbeschluss entschieden: Die Bundesregierung muss umgehend über die Visaanträge des afghanischen Richters und seiner Familie entscheiden. Es gebe keine Gründe, länger mit der Entscheidung zu warten.
Im September 2025 hätten die pakistanische und die deutsche Seite festgehalten, dass alle Fälle bis zum 31.Dezember 2025 abgeschlossen sein müssen. Nach Ablauf dieser Frist bestehe eine gesteigerte Gefahr, dass die Familie von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben werde. Deswegen habe die Familie ein dringendes Interesse, Gewissheit über den Ausgang der Visaverfahren zu bekommen.
Aber: Die Eilentscheidung aus Karlsruhe heißt nicht, dass die Familie am Ende wirklich nach Deutschland einreisen darf. Nur, dass die Bundesregierung umgehend über das Visum entscheiden muss.

Unterschiedliche Aufnahmeprogramme

Ob die betroffenen Menschen einen Rechtsanspruch auf ein deutsches Visum haben, hängt stark von der Art des Aufnahmeprogramms ab.
Es gab vier verschiedene Aufnahmeprogramme. Wer eine Zusage des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP) hat, bekam vor den Verwaltungsgerichten bislang oft Recht. Denn in diesen Fällen habe die Bundesregierung eine rechtlich verbindliche Aufnahmezusage erteilt, urteilte Ende August das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Daneben gibt es noch das Ortskräfte-Programm, die Menschenrechtsliste und die Übergangsliste, nach der auch der afghanische Richter seine Aufnahmezusage bekommen hat. Die Zusagen dieser Aufnahmeprogramme seien laut OVG aber "Ausdruck autonomer Ausübung des außenpolitischen Spielraums des Bundes" mit "bloß innerbehördlichem Charakter". Heißt: Diese Aufnahmezusagen seien rechtlich nicht verbindlich.
Die Familie wollte mit ihrer Verfassungsbeschwerde erreichen, dass sie Visa bekommt und damit nach Deutschland einreisen darf. Damit hatten sie aber nur teilweise Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat nur entscheiden, dass Deutschland sofort über ihre Visa-Anträge entscheiden muss. Aber nicht darüber, ob sie nach Deutschland kommen dürfen.

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