Richter-Bewerberin scheitert mit Kopftuch-Klage
Eine muslimische Juristin wollte als Richterin auch bei Verhandlungen ein Kopftuch tragen - und wurde deshalb vom Land Hessen nicht eingestellt. Dagegen zog die Frau vor Gericht. Nun wurde ihre Klage abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Klage einer Juristin abgewiesen, die wegen ihres Kopftuchs nicht vom Land Hessen als Richterin eingestellt wurde. Wie das Gericht am Montag mitteilte, ging es darum, dass die muslimische Rechtsanwältin nicht bereit gewesen wäre, als Richterin etwa bei mündlichen Verhandlungen das Kopftuch abzulegen.
Das Hessische Justizministerium lehnte demnach die Bewerbung ab, da aus seiner Sicht das Tragen eines religiös konnotierten Kleidungsstücks im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern im Gerichtssaal der religiösen Neutralität widerspreche.
Der Eingriff in die Religionsfreiheit der Frau beschränke sich ausschließlich darauf, in Kontakt mit Verfahrensbeteiligten das Kopftuch abzulegen - und nicht grundsätzlich.
Zwar bleibe der Klägerin mit dem Urteil der Zugang zum Dienst als Richterin oder Staatsanwältin in Hessen "dauerhaft verwehrt", erklärte das Gericht. Das werde allerdings dadurch abgemildert, dass sich die Frau freiwillig für die Bewerbung entschieden habe - obwohl sie von den Regelungen gewusst habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Das Verfassungsgericht begründete damals die Entscheidung mit dem staatlichen Neutralitätsgebot. Jeder Prozessbeteiligte habe den Anspruch darauf, vor Gericht nicht mit religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen konfrontiert zu werden.
Sendung: hessenschau.de, Urteil: Richterinnen in Hessen müssen Kopftuch bei Verhandlungen ablegen, 01.12.25, 19:40 Uhr
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Klage einer Juristin abgewiesen, die wegen ihres Kopftuchs nicht vom Land Hessen als Richterin eingestellt wurde. Wie das Gericht am Montag mitteilte, ging es darum, dass die muslimische Rechtsanwältin nicht bereit gewesen wäre, als Richterin etwa bei mündlichen Verhandlungen das Kopftuch abzulegen.
Das Hessische Justizministerium lehnte demnach die Bewerbung ab, da aus seiner Sicht das Tragen eines religiös konnotierten Kleidungsstücks im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern im Gerichtssaal der religiösen Neutralität widerspreche.
Gericht: Staat muss sich neutral präsentieren
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation. Es betonte, dass die staatliche Neutralitätspflicht vor Gericht besonders wichtig sei. Daher werde sie in diesem Fall höher gewichtet als die Religionsfreiheit der Klägerin.Der Eingriff in die Religionsfreiheit der Frau beschränke sich ausschließlich darauf, in Kontakt mit Verfahrensbeteiligten das Kopftuch abzulegen - und nicht grundsätzlich.
Zwar bleibe der Klägerin mit dem Urteil der Zugang zum Dienst als Richterin oder Staatsanwältin in Hessen "dauerhaft verwehrt", erklärte das Gericht. Das werde allerdings dadurch abgemildert, dass sich die Frau freiwillig für die Bewerbung entschieden habe - obwohl sie von den Regelungen gewusst habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Bundesverfassungsgericht entschied ähnlich
Bereits 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlichen Fall die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsreferendarin aus Hessen abgewiesen: Es erklärte die Regelung für rechtmäßig, dass Juristinnen in Ausbildung bei Verhandlungen kein Kopftuch tragen dürfen.Das Verfassungsgericht begründete damals die Entscheidung mit dem staatlichen Neutralitätsgebot. Jeder Prozessbeteiligte habe den Anspruch darauf, vor Gericht nicht mit religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen konfrontiert zu werden.
Sendung: hessenschau.de, Urteil: Richterinnen in Hessen müssen Kopftuch bei Verhandlungen ablegen, 01.12.25, 19:40 Uhr
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