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Anklage gegen mutmaßlichen Polizistenmörder

Anklage gegen mutmaßlichen Polizistenmörder
Nach den tödlichen Schüssen auf einen Polizeibeamten in Völklingen sieht die Staatsanwaltschaft mehrere Mordmerkmale erfüllt. Sie hat gegen den 18-jährigen mutmaßlichen Täter nun Anklage erhoben. 

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmaßlichen Polizistenmörder von Völklingen erhoben. Sie wirft dem 18-Jährigen unter anderem vor, am 21. August auf der Flucht nach einem Tankstellenraub einen Polizisten mit mehreren Schüssen getötet zu haben. Außerdem hat sie Anklage wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub erhoben.

Dienstwaffe aus verschlossenem Halfter entwendet

Zunächst mit einem Messer bewaffnet, soll der deutsch-türkische 18-Jährige eine Tankstelle überfallen und dabei knapp 600 Euro erbeutet haben. Auf der Flucht sei er von einem Polizeikommando gestellt worden und habe in einem anschließenden Gerangel einem Kommissaranwärter aus dessen verschlossenem und funktionsfähigen Holster die Dienstwaffe entwendet.
Damit habe er zunächst fünfmal auf den später verstorbenen Polizisten geschossen, der getroffen zu Boden ging und anschließend auch auf den Kommissaranwärter. Anschließend soll er weitere Schüsse auf den bereits am Boden liegenden Polizisten abgegeben haben. Letztlich konnte der 18-Jährige durch weitere Polizeibeamte überwältigt werden.

Vorwurf der Mordlust

Die Staatsanwaltschaft sieht bei der Tat laut Anklage gleich mehrere Mordmerkmale erfüllt. Zum einen soll der 18-Jährige aus Verdeckungsabsicht gehandelt haben – aber auch aus Mordlust. Denn die Schüsse auf den bereits am Boden liegenden Beamten seien nicht mehr nötig gewesen, um nach dem Tankstellenraub unerkannt fliehen zu können.
Zudem wirft dem Staatsanwaltschaft dem 18-Jährigen eine grausame Begehungsweise vor.

Anklage vor der Jugendkammer

Da der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war und deshalb auch Jugendstrafrecht in Frage kommt, wird die Anklage bei der Jugendkammer des Landgerichts erhoben. Bei einer Jugendstrafe drohen dem 18-Jährigen bis zu 15 Jahren Haft, bei Erwachsenenstrafrecht ist auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
Derzeit sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Er selbst hat sich zu den Vorwürfen noch gar nicht geäußert – die Anklage stützt sich auf Zeugenaussagen und Videoaufnahmen.

Fehlerhafte Taserwirkung wird weiter untersucht

Unklar ist nach wie vor, warum der Taser, den der später verstorbene Polizist gegen den 18-Jährigen eingesetzt hatte, ohne Wirkung blieb. Das sei noch nicht abschließend geklärt und werde weiter untersucht.
Über dieses Thema berichten auch die SR info-Nachrichten im Radio am 18.11.2025.

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