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Gericht stoppt Apple-Werbung wegen Greenwashing

Gericht stoppt Apple-Werbung wegen Greenwashing
Das Frankfurter Landgericht stoppt Werbung für die Apple Watch. Der Konzern darf drei Uhren nicht mehr als "klimaneutral" bewerben. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die Apple Greenwashing vorwarf. 

Apple darf drei seiner Apple Watches nicht mehr als CO2-neutral bewerben. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Main heute entschieden.
Apple hatte angegeben, seine Smartwatches CO2-neutral zu produzieren, indem man unter anderem auf Erneuerbare Energien setze. Ein Teil sollte außerdem auch durch sogenannte Kompensationszahlungen ausgeglichen werden. Dazu zählte ein Aufforstungsprojekt von Eukalyptusbäumen in Paraguay.
Doch nur 25 Prozent dieser Flächen hatte Apple langfristig mit Pachtverträgen gesichert, 75 Prozent der Fläche aber könnten in vier Jahren gefällt und verbrannt werden.
Das reiche nicht aus, um als klimaneutral gekennzeichnet zu werden, so Remo Klingler, Anwalt der Deutschen Umwelthilfe: "CO2 bleibt mehrere hunderte Jahre in der Atmosphäre - da reicht es nicht, vier Jahre zu haben und keine ausreichenden Verträge, die eine fortgesetzte Plantagenwirtschaft sicherstellen."

Ordnungsgeld von 250.000 Euro droht

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dieser Argumentationslinie. Unternehmen müssten sich an den Zielen des Pariser Klimaabkommens orientieren, betonten die Richter bei der Urteilsverkündung. Für Apple bedeutet das, dass der US-Konzern die Verpackung der Apple Watches ändern muss - der Zusatz "CO2-neutral" muss verschwinden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Unternehmen könnte in Berufung gehen. Bis dahin darf das Unternehmen den Zusatz aber nicht nutzen. Sonst droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro angezeigtem Fall.

Apple ist kein Einzelfall

Auch andere Firmen mussten sich schon dem Vorwurf des Greenwashings stellen. Der Sportartikelhersteller Adidas war im März abgemahnt worden - er hatte damit geworben, bis 2050 klimaneutral zu werden.
In Deutschland gibt es keine klare Regelung, was zum Thema Klimaschutz auf Produkte geschrieben werden darf. Aber Verbraucher dürfen nicht in die Irre geführt werden. Christiane Seidel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, kritisiert das als intransparent: "Wenn wir eine Konsumlandschaft haben, in der nahezu alle Produkte mit positiven Umwelteigenschaften beworben werden - und das ist momentan der Fall -, dann ist das nicht nur schlecht für Verbraucherinnen, sondern auch für die Umwelt." Dadurch könnten Kundinnen und Kunden keine informierte Entscheidung treffen.

Mehr Kompensation, weniger Klimaschutz

Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, sagt, es gebe ein grundsätzliches Problem in der Industrie und im Handel. Es werde "immer weniger Klimaschutz betrieben und immer mehr Kompensationsprojekte". Resch sprach von "Fake-Aktivitäten", in denen Klimaschutz herbeigerechnet werde.
Apple veröffentlichte zu der heutigen Entscheidung des Frankfurter Landgerichts ein Statement. Darin heißt es: "Wichtig ist, dass das Gericht unseren strengen Ansatz zur CO2-Neutralität grundsätzlich bestätigt hat. Apple bleibt fest entschlossen, weiter Emissionen zu reduzieren - durch branchenführende Innovationen rund um saubere Energie, kohlenstoffarmes Design und mehr." Mit diesen Maßnahmen sei man "auf dem besten Weg, bis 2030 unsere gesamte Lieferkette CO2-neutral zu gestalten".

Strengere EU-Regeln ab 2026

Klimaschutz durch Unternehmen wird dringend gebraucht. Gekaufte Kompensationen reichen dafür aber nicht aus - vor allem, wenn die Projekte, für die Klima-Zertifikate ausgegeben werden, nicht langfristig gesichert und kontrolliert werden.
Apple selbst hatte schon entschieden, die Kennzeichnung "CO2 neutral" schrittweise von seinen Produkten zu entfernen. Dies hat aber laut Apple mit einer neuen EU-Vorschrift zu tun, die 2026 wirksam wird. Demnach müssen Unternehmen künftig nachweisen, inwiefern ihre Produkte wirklich klimaneutral oder umweltfreundlich sind. Sie dürfen sie nicht mehr pauschal als klimaneutral bewerben.

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