Im Berufungsverfahren um das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt hat der Chefarzt Joachim Volz einen Teilerfolg erzielt. Zwar darf das Krankenhaus ihm als Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche untersagen, in seiner privaten Praxis und in seiner Tätigkeit als Kassenarzt im Klinikum geht das aber nicht.
Für Prof. Dr. Joachim Volz ist es ein kleiner Erfolg. Die Leitung des "Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus" hatte dem Chefarzt der Gynäkologie verboten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Einzige Ausnahmen: Die Mutter oder das ungeborene Kind schweben in akuter Lebensgefahr.
Prof. Dr. Joachim Volz In seiner privaten Praxis in Bielefeld sollte Volz sogar gar nicht mehr abtreiben. Das sah eine Dienstanweisung vor. Dieses Verbot hat das Landesarbeitsgericht in Hamm am Donnerstag aufgehoben.
Abtreibungen in eigener Praxis wieder möglich
Das christliche Klinikum darf Prof. Dr. Volz als Kassenarzt keine medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüche verbieten. Damit darf Volz in seiner privaten Praxis in Bielefeld wieder Abtreibungen durchführen, wenn das Kind nicht lebensfähig ist. Zum Beispiel, weil es schwerste Behinderungen hat.
In bestimmten Fällen Abtreibungen auch im Klinikum
Klinikum Lippstadt: Abtreibungen nur bei akuter Lebensgefahr Auch im Klinikum Lippstadt kann Prof. Dr. Volz wieder Abtreibungen vornehmen, weil er dort in Nebentätigkeit als Kassenarzt arbeitet. Zum Beispiel dann, wenn eine Frau mit einer Überweisung zu ihm kommt und eine Diagnose braucht. Laut Volz gibt es auch für ambulante, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche eine Überweisung.
Dienstanweisung mit strengen Abtreibungsregeln bleibt
Die Dienstanweisung im Klinikum Lippstadt bleibt jedoch bestehen. Heißt: Die Leitung kann weiter Schwangerschaftsabbrüche bis auf wenige Ausnahmen verbieten. Daran muss sich Volz halten, wenn er als Chefarzt der Gynäkologie handelt. Die strengen Auflagen der Klinik gelten zum Beispiel, wenn eine Schwangere mit einer Einweisung kommt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Dienstanweisung am Klinikum Lippstadt nicht gegen das Gesetz. Es sei eine legitime Unternehmensentscheidung, bestimmte Leistungen im Betrieb nicht anzubieten, so die Richter.
Klinikum Lippstadt sieht sich bestätigt
In einer Stellungnahme teilt das Klinikum Lippstadt mit: Man sehe das kirchliche Selbstbestimmungsgesetz gestärkt. Dazu, was das Urteil für die Rolle von Prof. Volz als Kassenarzt im Krankenhaus bedeutet, will das Klinikum noch nichts sagen. Die Verantwortlichen wollen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann weiterschauen.
Prozess wird von Demonstrierenden begleitet
Rund 500 Demonstrierende Zum Prozessauftakt haben etwa 500 Menschen für das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche demonstriert. Sie trafen sich zunächst zu einer Kundgebung und zogen bis zum Landesarbeitsgericht. Mit dabei war auch Prof. Dr. Volz. Er wurde mit Sprechchören wie "Wir sind stolz, auf Professor Volz" gefeiert. Parallel dazu fand auch eine Gegendemonstration mit 14 Teilnehmenden statt. Ihre Botschaft: "Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben".
Krankenhausfusion Auslöser für Abtreibungsstreit
Volz hat bisher als Chefarzt der Gynäkologie für das evangelische Krankenhaus in Lippstadt gearbeitet. Das ist vergangenes Jahr unter anderem mit dem katholischen Krankenhaus fusioniert. Seitdem sind Schwangerschaftsabbrüche bis auf wenige Ausnahmen verboten. Laut dem Klinikum Lippstadt war das Verbot für Schwangerschaftsabbrüche Bedingung für eine Fusion.
Anfang 2025 haben die Krankenhäuser fusioniert Volz hielt die Regeln für unvereinbar mit seiner ärztlichen Verantwortung und klagte dagegen. Er möchte auch dann Schwangerschaftsabbrüche vornehmen dürfen, wenn das Kind nicht lebensfähig ist. Zum Beispiel weil dem Baby ein Teil des Gehirns fehlt oder weil es eine offene Schädeldecke hat.
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