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Urteil im Fall Maja T. erwartet

Urteil im Fall Maja T. erwartet
Vor eineinhalb Jahren ist Maja T. nach Vorwürfen von Gewalt gegen Mitglieder der rechten Szene rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert worden. Heute will das Budapester Gericht ein Urteil verkünden. 

Die vergangenen anderthalb Jahren hat Maja T. in Untersuchungshaft in Ungarn verbracht. Nun will das Gericht in Budapest im Prozess gegen Maja T. ein Urteil fällen. In dem Verfahren geht es um Angriffe auf Mitglieder der rechtsextremen Szene.
Zu den Vorwürfen sagt Maja T. im Interview mit der Deutschen Welle: "Nach wie vor möchte ich mich zu den konkreten Straftaten, zu den Strafprozessen nicht äußern, solange da halt ein Rechtsverfahren läuft."

Rechtsextreme bei Angriffen teils schwer verletzt

Die Anklage gegen Maja T. hat mit dem sogenannten Tag der Ehre zu tun; einem jährlich stattfindenden Vernetzungstreffen internationaler Neonazis und Rechtsextremisten. Dabei gedenken sie dem misslungenen Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ungarischer Kollaborateure aus dem von der Roten Armee belagerten Budapest im Februar 1945.
Vor drei Jahren kam es im Kontext des Treffens auch zu den Angriffen mutmaßlicher Linksextremer auf vermeintliche oder tatsächliche Teilnehmer der Neonazi-Veranstaltung. Die Opfer wurden dabei teilweise schwer verletzt.
Was die Behörden in Ungarn Maja T. konkret vorwerfen, erklärt der Verteidiger Sven Richwin: "Die grundsätzliche Konstruktion der Vorwürfe funktioniert über eine kriminelle Vereinigung." Im Rahmen dieser Vereinigung hätten sich der Anklage nach verschiedene Leute am Rande des Neonazi-Treffens zusammengefunden "und hätten da Rechtsextreme überfallen", so Richwin.

Staatsanwaltschaft beruft sich auf Überwachungsvideos

Von mindestens einem Überfall gibt es die Aufnahme aus einer Überwachungskamera. Darauf ist zu sehen, wie sich eine Gruppe vermummter Menschen einem Mann von hinten nähert und auf ihn einprügelt. Im Falle dieses Videos werfe aber "nicht mal die Staatsanwaltschaft Maja vor, dass Maja daran beteiligt gewesen sein soll", sagt Anwalt Sven Richwin.
Die Staatsanwaltschaft sagt unter anderem, dass Maja T. Personen ausgekundschaftet haben soll, auf die später Überfälle stattgefunden haben. Bilder aus Überwachungskameras, die sowohl ein späteres Opfer als auch Maja T. gemeinsam in einem Bus zeigen sollen, führt sie dabei als mutmaßlichen Beweis an, dass Maja T. eine Rolle bei den Übergriffen gespielt haben soll.
Die Beweisführung vor dem ungarischen Gericht wird von Maja T.s Anwälten angezweifelt und aus vielen Gründen als rechtsstaatlich problematisch betrachtet.

Verfassungswidrige Auslieferung nach Ungarn

Das Verfahren steht allgemein im Fokus. Das dürfte vor allem an der verfassungswidrigen Auslieferung Ende Juni 2024 liegen. Die hatte Ungarn zuvor beantragt und das zuständige deutsche Gericht hätte diesen Antrag ausreichender prüfen müssen, bevor es grünes Licht gab, wie das Bundesverfassungsgericht später feststellte.
Als ein entsprechender Eilantrag die Auslieferung vorläufig stoppen sollte, befand sich Maja T. bereits in Ungarn. Das sei verfassungswidrig gewesen, sagt Anwalt Richwin, unter anderem wegen der Haftbedingungen und der rechtsstaatlichen Verhältnisse in Ungarn. Dazu komme, "dass sich Maja T. selbst als non-binär versteht und gerade das sehr konträr ist mit der Staatspolitik in Ungarn."

Kritik an den Haftbedingungen

Aus Protest gegen die Haftbedingungen war Maja T. phasenweise im Hungerstreik. Von Einzelhaft, Kakerlaken und Bettwanzen war die Rede. Der ungarische Strafvollzugsdienst weist alle Vorwürfe zurück, die die Haftbedingungen und -verfahren als unmenschlich darstellen.
Wenn jetzt das Urteil kommt, steht für Maja T. eine Strafe zwischen zwei und 24 Jahren im Raum. Wie es danach weitergeht, ist unklar. Ungarn hat zugesichert, dass Maja T. eine Haftstrafe in Deutschland verbüßen darf. Die Behörden in Ungarn und Deutschland werden sich also über die Rücküberstellung und die abzusitzende Strafe einigen müssen. Ob, wann und wie das funktionieren kann ist aber noch völlig offen und hängt auch vom konkreten Urteil ab.

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