Aufarbeitung möglich, aber immer schwieriger
Bei der Aufarbeitung der Verbrechen in den Konzentrationslagern hat die Justiz lange versagt. Erst seit 15 Jahren werden auch die "kleineren Rädchen" verurteilt. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) später in den 1960er-Jahren in Bezug auf Auschwitz: Um das Lagerpersonal von damals wegen Beihilfe zu bestrafen, müsse man den Männern und Frauen konkret nachweisen, welche Morde sie genau gefördert hätten. Im Kontext der Massenmorde in den Konzentrationslagern eine quasi unlösbare Aufgabe. Deshalb wurden in den folgenden Jahrzehnten viele Verfahren gegen die "kleineren Rädchen" in der Nazi-Tötungsmaschinerie von den Staatsanwaltschaften eingestellt.
Demjanjuk starb allerdings, bevor sich der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Strafgericht mit der neuen Rechtsprechungslinie befassen konnte. 2016 bestätigten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese aber im Fall von Oskar Gröning, dem sogenannten Buchhalter von Auschwitz.
Konkret formuliert der BGH: "Nur weil ihnen eine derart strukturierte und organisierte 'industrielle Tötungsmaschine' mit willigen und gehorsamen Untergebenen zur Verfügung stand, waren die nationalsozialistischen Machthaber in der Lage, die 'Ungarn-Aktion' anzuordnen." Im Rahmen der "Ungarn-Aktion" wurden ungarische Juden massenhaft vor allem nach Auschwitz deportiert.
Die rechtliche Bewertung aus dem Gröning-Beschluss spielt seither eine wesentliche Rolle bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen in den Konzentrationslagern.
Dabei sei ihm - so das Gericht - bewusst gewesen, dass dort täglich Menschen gequält und getötet wurden oder aufgrund der furchtbaren Lebensverhältnisse starben. Durch die schwer bewaffneten Wachleute sei eine Drohkulisse aufgebaut worden, die jeden Widerstand oder Gedanken an Flucht im Keim erstickt hätten.
Wichtig ist: S. war nicht vorgeworfen worden, dass er selbst gemordet habe - nicht, dass er etwa selbst auf Menschen geschossen oder die Gaskammer im Lager bedient habe. Aber, so das Gericht: Als Wachmann habe er den reibungslosen Ablauf der Tötungsmaschinerie gewährleistet. S. hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, war dann aber verstorben.
Mit ähnlicher rechtlicher Begründung wurde im August 2024 auch Irmgard F. rechtskräftig verurteilt - wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen. F. hatte als junge Frau zwischen 1943 und 1945 als Stenotypistin im NS-Konzentrationslager Stutthof gearbeitet. Auch ihr wurde nicht vorgeworfen, dass sie selbst gemordet habe.
Aber, so formuliert es der BGH: "Sie half durch ihre Schreibarbeit dem Lagerkommandanten und dessen Adjutanten, mit denen sie vertrauensvoll zusammenarbeitete, nicht nur physisch. Sie unterstützte diese durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene auch psychisch bei der Begehung der 10.505 vollendeten und fünf versuchten grausamen Morde, die das Landgericht ihr zugerechnet hat."
Aber: Mord verjährt nicht. Auch Beihilfe zum Mord verjährt nicht. Deshalb sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen und Verurteilungen sind auch heute, mehr als 80 Jahre später, noch möglich.
Im Strafrecht geht es auch darum, Rechtsfrieden wiederherzustellen. Dafür können solche Prozesse wichtige Beiträge leisten. Das bestätigen auch Hinterbliebene der Ermordeten immer wieder, wenn sie heute an Verfahren gegen die Helfer von damals teilnehmen. Viele von ihnen sagen, es gehe ihnen nicht um hohe Strafen für die Täterinnen und Täter von damals. Wichtig ist ihnen, dass vor den Gerichten hier in Deutschland eine Aufarbeitung stattfindet.
Beim Landgericht Hanau hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen erhoben, beim Landgericht Berlin gegen einen ehemaligen Wachmann des Kriegsgefangenenlagers Stalag 365, Wladimir-Wolynsk. Beide Männer waren allerdings verstorben, bevor ihre Verfahren beendet werden konnten. Ein Ermittlungsverfahren gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Konzentrationslagers Ravensbrück war aus Mangel an Beweisen im September 2024 eingestellt worden.
Nachforschungen der "Zentralen Stelle" haben dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund seit etwa einem halben Jahr gegen einen 100-jährigen Mann ermittelt. Es steht im Raum, dass er während der NS-Zeit als Wachmann im Kriegsgefangenenlager in Hemer war. Verfahren gegen andere mögliche Helfer aus den Konzentrationslagern gibt es derzeit nicht.
Warum gab es nach Kriegsende kaum juristische Aufarbeitung?
Insgesamt sind viele NS-Täter in der Nachkriegszeit von der Justiz nicht zur Verantwortung gezogen worden. In den Jahren nach 1945 herrschte in der Bundesrepublik eine Art "Schlussstrich-Mentalität": eine Tendenz, eher vergessen als aufarbeiten zu wollen - auch in der Justiz. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Aufarbeitung waren die Auschwitz-Prozesse am Landgericht Frankfurt ab 1963 - initiiert vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Ein generelles Umdenken war damit aber nicht verbunden.So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) später in den 1960er-Jahren in Bezug auf Auschwitz: Um das Lagerpersonal von damals wegen Beihilfe zu bestrafen, müsse man den Männern und Frauen konkret nachweisen, welche Morde sie genau gefördert hätten. Im Kontext der Massenmorde in den Konzentrationslagern eine quasi unlösbare Aufgabe. Deshalb wurden in den folgenden Jahrzehnten viele Verfahren gegen die "kleineren Rädchen" in der Nazi-Tötungsmaschinerie von den Staatsanwaltschaften eingestellt.
Wie hat sich die Aufarbeitung verändert?
Eine Art Wende brachte erst das Urteil gegen John Demjanjuk aus dem Jahr 2011. Das Landgericht München entschied: Allein die Anwesenheit des Lageraufsehers Demjanjuk im Vernichtungslager Sobibor und seine Kenntnis von den Morden reichten aus, um ihn wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen.Demjanjuk starb allerdings, bevor sich der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Strafgericht mit der neuen Rechtsprechungslinie befassen konnte. 2016 bestätigten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese aber im Fall von Oskar Gröning, dem sogenannten Buchhalter von Auschwitz.
Warum können jetzt die "kleineren Rädchen" verurteilt werden?
Die zentrale Aussage im wichtigen Gröning-Beschluss lautet: Auch die "kleineren Rädchen" haben eine zentrale Rolle beim Völkermord an den Juden gespielt. Für die Nazis sei ein "organisierter Tötungsapparat" mit eingespielten Abläufen Voraussetzung gewesen, um in kürzester Zeit Tausende Morde zu begehen.Konkret formuliert der BGH: "Nur weil ihnen eine derart strukturierte und organisierte 'industrielle Tötungsmaschine' mit willigen und gehorsamen Untergebenen zur Verfügung stand, waren die nationalsozialistischen Machthaber in der Lage, die 'Ungarn-Aktion' anzuordnen." Im Rahmen der "Ungarn-Aktion" wurden ungarische Juden massenhaft vor allem nach Auschwitz deportiert.
Die rechtliche Bewertung aus dem Gröning-Beschluss spielt seither eine wesentliche Rolle bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen in den Konzentrationslagern.
Welche weiteren Fälle gab es in den vergangenen Jahren?
Dabei geht es um Taten wie die von Josef S.: Im Juni 2022 verurteilte das Landgericht Neuruppin den damals 101-jährigen Mann wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Sachsenhausen. Dort hatte S. zwischen 1942 und 1945 als Wachmann gearbeitet.Dabei sei ihm - so das Gericht - bewusst gewesen, dass dort täglich Menschen gequält und getötet wurden oder aufgrund der furchtbaren Lebensverhältnisse starben. Durch die schwer bewaffneten Wachleute sei eine Drohkulisse aufgebaut worden, die jeden Widerstand oder Gedanken an Flucht im Keim erstickt hätten.
Wichtig ist: S. war nicht vorgeworfen worden, dass er selbst gemordet habe - nicht, dass er etwa selbst auf Menschen geschossen oder die Gaskammer im Lager bedient habe. Aber, so das Gericht: Als Wachmann habe er den reibungslosen Ablauf der Tötungsmaschinerie gewährleistet. S. hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, war dann aber verstorben.
Mit ähnlicher rechtlicher Begründung wurde im August 2024 auch Irmgard F. rechtskräftig verurteilt - wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen. F. hatte als junge Frau zwischen 1943 und 1945 als Stenotypistin im NS-Konzentrationslager Stutthof gearbeitet. Auch ihr wurde nicht vorgeworfen, dass sie selbst gemordet habe.
Aber, so formuliert es der BGH: "Sie half durch ihre Schreibarbeit dem Lagerkommandanten und dessen Adjutanten, mit denen sie vertrauensvoll zusammenarbeitete, nicht nur physisch. Sie unterstützte diese durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene auch psychisch bei der Begehung der 10.505 vollendeten und fünf versuchten grausamen Morde, die das Landgericht ihr zugerechnet hat."
Was ist mit einer Verjährung?
Für viele Straftaten, die die Menschen in den Lagern erlitten haben, kann heute niemand mehr strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Hunderttausende Freiheitsberaubungen etwa, zahllose Misshandlungen aller Art, Raubtaten - all das ist schon seit Jahrzehnten verjährt.Aber: Mord verjährt nicht. Auch Beihilfe zum Mord verjährt nicht. Deshalb sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen und Verurteilungen sind auch heute, mehr als 80 Jahre später, noch möglich.
Warum ist eine Verurteilung 80 Jahre später wichtig?
"Mord verjährt nicht" - damit wird deutlich: Einen Schlussstrich sieht unser Rechtssystem für solche Fälle nicht vor. Diese Grundentscheidung sei gerade vor dem Hintergrund der NS-Verbrechen getroffen worden, erklärt Thomas Will der ARD-Rechtsredaktion. Der Jurist leitet die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Die Ludwigsburger Behörde sorgt mit ihren Ermittlungen dafür, dass die Akteure von damals auch heute noch vor Gericht gestellt werden.Im Strafrecht geht es auch darum, Rechtsfrieden wiederherzustellen. Dafür können solche Prozesse wichtige Beiträge leisten. Das bestätigen auch Hinterbliebene der Ermordeten immer wieder, wenn sie heute an Verfahren gegen die Helfer von damals teilnehmen. Viele von ihnen sagen, es gehe ihnen nicht um hohe Strafen für die Täterinnen und Täter von damals. Wichtig ist ihnen, dass vor den Gerichten hier in Deutschland eine Aufarbeitung stattfindet.
Gibt es weitere Ermittlungen?
Die Ermittlungen der "Zentralen Stelle" laufen weiter. Allerdings werden sie wegen des hohen Alters der möglichen Täterinnen und Täter immer mehr zu einem Wettlauf gegen die Zeit.Beim Landgericht Hanau hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen erhoben, beim Landgericht Berlin gegen einen ehemaligen Wachmann des Kriegsgefangenenlagers Stalag 365, Wladimir-Wolynsk. Beide Männer waren allerdings verstorben, bevor ihre Verfahren beendet werden konnten. Ein Ermittlungsverfahren gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Konzentrationslagers Ravensbrück war aus Mangel an Beweisen im September 2024 eingestellt worden.
Nachforschungen der "Zentralen Stelle" haben dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund seit etwa einem halben Jahr gegen einen 100-jährigen Mann ermittelt. Es steht im Raum, dass er während der NS-Zeit als Wachmann im Kriegsgefangenenlager in Hemer war. Verfahren gegen andere mögliche Helfer aus den Konzentrationslagern gibt es derzeit nicht.
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