EU-Kommission will WhatsApp strenger kontrollieren
Die EU-Kommission will öffentliche Kanäle auf WhatsApp künftig strenger kontrollieren - es geht um das Aufspüren verbotener Inhalte auf dem Kurznachrichtendienst. Private Chat-Nachrichten bleiben weiterhin verschlüsselt.
Die EU-Kommission will den Kurznachrichtendienst WhatsApp künftig strenger kontrollieren. Die App des US-Konzerns Meta gelte nach EU-Recht künftig als besonders große Online-Plattform und unterliege damit einer strengeren Aufsicht, teilte die Kommission mit. Brüssel kann damit künftig prüfen, ob sich WhatsApp an die EU-Gesetze hält, hat aber keinen Zugriff auf private Chatnachrichten.
Bei der Entscheidung geht es um die Vorschriften aus dem Gesetz für Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Mit dem Gesetz nimmt die EU große Internetplattformen in die Verantwortung, verbotene Inhalte zu löschen. Dazu gehören etwa Morddrohungen, Hassrede oder Nazisymbole, die im Internet ebenso verboten sind wie sonst in der Öffentlichkeit.
Private Chats sind auf WhatsApp verschlüsselt, auch die EU-Kommission hat darauf keinen Zugriff. Die Aufsicht aus Brüssel bezieht sich stattdessen auf öffentliche Kanäle. Dort können Nutzer etwa Nachrichtenseiten, Fußballvereine oder Influencer abonnieren. Wenn in solchen Kanälen verbotene Inhalte verbreitet werden, könnte die EU-Kommission künftig eingreifen und bei Verstößen ein Bußgeld gegen WhatsApp verhängen.
Auch die anderen beiden Meta-Plattformen Instagram und Facebook sind seit Langem im Visier der Brüsseler Ermittler. Im vergangenen Jahr verhängte die Kommission eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen in den beiden Diensten. Außerdem laufen Verfahren wegen der Verbreitung verbotener Inhalte.
Die EU-Kommission will den Kurznachrichtendienst WhatsApp künftig strenger kontrollieren. Die App des US-Konzerns Meta gelte nach EU-Recht künftig als besonders große Online-Plattform und unterliege damit einer strengeren Aufsicht, teilte die Kommission mit. Brüssel kann damit künftig prüfen, ob sich WhatsApp an die EU-Gesetze hält, hat aber keinen Zugriff auf private Chatnachrichten.
Bei der Entscheidung geht es um die Vorschriften aus dem Gesetz für Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Mit dem Gesetz nimmt die EU große Internetplattformen in die Verantwortung, verbotene Inhalte zu löschen. Dazu gehören etwa Morddrohungen, Hassrede oder Nazisymbole, die im Internet ebenso verboten sind wie sonst in der Öffentlichkeit.
Viele große Plattformen werden durch die EU kontrolliert
Die EU-Kommission hat dafür inzwischen 26 besonders große Plattformen aufgelistet, die direkt in Brüssel kontrolliert werden. Darunter sind Martkplätze wie Amazon, Shein und Zalando, Pornoanbieter und Plattformen wie X, die Meta-Dienste Instagram und Facebook und nun auch WhatsApp. Für kleinere Plattformen sind nationale Behörden zuständig. Im Falle von WhatsApp fiel die Zuständigkeit bisher nach Irland, wo das Unternehmen seinen europäischen Sitz hat.Private Chats sind auf WhatsApp verschlüsselt, auch die EU-Kommission hat darauf keinen Zugriff. Die Aufsicht aus Brüssel bezieht sich stattdessen auf öffentliche Kanäle. Dort können Nutzer etwa Nachrichtenseiten, Fußballvereine oder Influencer abonnieren. Wenn in solchen Kanälen verbotene Inhalte verbreitet werden, könnte die EU-Kommission künftig eingreifen und bei Verstößen ein Bußgeld gegen WhatsApp verhängen.
EU prüft auch Verstoß gegen Wettbewerbsregeln
Die Kommission geht bereits in einem anderen Fall gegen die App vor. Dabei geht es um Künstliche Intelligenz (KI) auf WhatsApp. Brüssel wirft dem Mutterkonzern Meta vor, nur seinen eigenen KI-Assistenten auf WhatsApp zu erlauben und anderen Anbietern den Zugang zu versperren. Die Kommission prüft, ob WhatsApp damit gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt.Auch die anderen beiden Meta-Plattformen Instagram und Facebook sind seit Langem im Visier der Brüsseler Ermittler. Im vergangenen Jahr verhängte die Kommission eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen in den beiden Diensten. Außerdem laufen Verfahren wegen der Verbreitung verbotener Inhalte.
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