Rechte Schläger, aber kein rechter Terror
Für die Bundesanwaltschaft ist "Knockout 51" eine rechtsextreme Terrorgruppe. Mitglieder verübten Gewalt gegen Linke und Polizisten. Der Bundesgerichtshof hingegen sieht in ihr lediglich eine kriminelle Vereinigung.
Eisennach im Jahr 2019: An Häuserwänden tauchen Graffiti auf, "Hitler unser Held" oder "Nazi-Kiez". Zu einem "Nazi-Kiez" will die Gruppe "Knockout 51" den Stadtteil Eisenach-West machen.
Als gewaltbereite Kiez-Patrouille treten die Rechtsextremisten auf, mit schwarzen T-Shirts und Pullovern mit der weißen Aufschrift "Knockout 51". Menschen aus der linken Szene, aber auch Polizisten werden angegriffen und teilweise bewusstlos geprügelt. Einige der Opfer müssen mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus.
Außerdem stuft der Generalbundesanwalt "Knockout 51" als terroristische Vereinigung ein. Denn das Ziel der Gruppe sei auch die Tötung von politischen Gegnern gewesen, sagt Staatsanwältin Sandra Lücke als Vertreterin der Bundesanwaltschaft. "Aus unserer Sicht war die Vereinigung auch auf die Begehung von Tötungsdelikten ausgelegt." Und das sei die Voraussetzung, eine Gruppe als terroristische Vereinigung anzuklagen.
Und dafür gebe es auch Beweise, so Staatsanwältin Sandra Lücke. Es gebe "insbesondere Chat-Nachrichten oder auch bestimmte Arten der Bewaffnung, die darauf hindeuten, dass auch Tötungsdelikte zumindest in Kauf genommen wurden".
Doch das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) sah das anders. Es gebe keine Beweise, dass das Ziel von "Knockout 51" Mord und Totschlag gewesen sei. Deshalb verurteilte das OLG die vier Angeklagten nur wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und anderer Delikte wie schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und zehn Monaten.
"Knockout 51" war eine kriminelle Vereinigung des äußeren rechten Spektrums, so der Vorsitzende des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs Jürgen Schäfer. Die Gruppe habe sich "eine ihr nicht zustehende Ordnungskompetenz" angemaßt und diese mit Gewalt durchgesetzt: "Dies widerspricht grundlegenden Prinzipien unserer Rechtsordnung." Allerdings seien die beabsichtigten Straftaten nicht so schwerwiegend, dass die Gruppierung als terroristische Vereinigung zu qualifizieren sei.
"Knockout 51" sei keine Terrorgruppe gewesen, weil die Gruppe nicht gezielt Menschen töten wollte. Das hatte das OLG Thüringen so gesehen. Und diese Annahme sei ohne Rechtsfehler, so heute der BGH.
Fest steht, dass sich die vier Angeklagten wegen verschiedener Delikte wie gefährlicher Körperverletzung und der Beteiligung an deiner kriminellen Vereinigung strafbar gemacht haben. Allerdings habe es Rechtsfehler gegeben, was die genau Bestimmung der Strafen angeht, urteilte der Bundesgerichtshof. Bei drei Angeklagten muss das OLG Thüringen deswegen noch einmal tätig werden. Ob dabei andere Strafen herauskommen, ist aber noch offen. Bei dem Rädelsführer von "Knockout 51" Leon R. muss außerdem die Frage neu verhandelt werden, ob er nicht ein schwereres Waffendelikt begangen hat.
Eisennach im Jahr 2019: An Häuserwänden tauchen Graffiti auf, "Hitler unser Held" oder "Nazi-Kiez". Zu einem "Nazi-Kiez" will die Gruppe "Knockout 51" den Stadtteil Eisenach-West machen.
Als gewaltbereite Kiez-Patrouille treten die Rechtsextremisten auf, mit schwarzen T-Shirts und Pullovern mit der weißen Aufschrift "Knockout 51". Menschen aus der linken Szene, aber auch Polizisten werden angegriffen und teilweise bewusstlos geprügelt. Einige der Opfer müssen mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus.
War "Knockout 51" eine Terrorbande?
2022 lässt die Bundesanwaltschaft mehrere Mitglieder der Gruppe festnehmen. Der Vorwurf lautet: gefährliche Körperverletzung, Angriffe auf Polizisten, Landfriedensbruch und Verstöße gegen das Waffenrecht.Außerdem stuft der Generalbundesanwalt "Knockout 51" als terroristische Vereinigung ein. Denn das Ziel der Gruppe sei auch die Tötung von politischen Gegnern gewesen, sagt Staatsanwältin Sandra Lücke als Vertreterin der Bundesanwaltschaft. "Aus unserer Sicht war die Vereinigung auch auf die Begehung von Tötungsdelikten ausgelegt." Und das sei die Voraussetzung, eine Gruppe als terroristische Vereinigung anzuklagen.
Staatsanwaltschaft sieht Beweise - Gericht widerspricht
Nicht nur eine kriminelle Gruppe also, sondern rechter Terror, das ist der Vorwurf der Bundesanwaltschaft. "Knockout 51" habe sich Waffen beschafft und an Schießtrainings in Tschechien teilgenommen. Der Plan sei gewesen, Linke zu Angriffen zu provozieren, um die Angreifer dann umzubringen - unter dem Vorwand, man handle ja nur in Notwehr. Es habe also den Vorsatz gegeben, Menschen zu töten.Und dafür gebe es auch Beweise, so Staatsanwältin Sandra Lücke. Es gebe "insbesondere Chat-Nachrichten oder auch bestimmte Arten der Bewaffnung, die darauf hindeuten, dass auch Tötungsdelikte zumindest in Kauf genommen wurden".
Doch das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) sah das anders. Es gebe keine Beweise, dass das Ziel von "Knockout 51" Mord und Totschlag gewesen sei. Deshalb verurteilte das OLG die vier Angeklagten nur wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und anderer Delikte wie schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und zehn Monaten.
Bundesgerichtshof bestätigt die Linie weitgehend
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall entschieden. Der BGH sagt: Die Straftaten der Mitglieder von "Knockout 51" seien nicht nur Körperverletzungen unter Jugendlichen ohne politischen Hintergrund gewesen."Knockout 51" war eine kriminelle Vereinigung des äußeren rechten Spektrums, so der Vorsitzende des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs Jürgen Schäfer. Die Gruppe habe sich "eine ihr nicht zustehende Ordnungskompetenz" angemaßt und diese mit Gewalt durchgesetzt: "Dies widerspricht grundlegenden Prinzipien unserer Rechtsordnung." Allerdings seien die beabsichtigten Straftaten nicht so schwerwiegend, dass die Gruppierung als terroristische Vereinigung zu qualifizieren sei.
"Knockout 51" sei keine Terrorgruppe gewesen, weil die Gruppe nicht gezielt Menschen töten wollte. Das hatte das OLG Thüringen so gesehen. Und diese Annahme sei ohne Rechtsfehler, so heute der BGH.
Fest steht, dass sich die vier Angeklagten wegen verschiedener Delikte wie gefährlicher Körperverletzung und der Beteiligung an deiner kriminellen Vereinigung strafbar gemacht haben. Allerdings habe es Rechtsfehler gegeben, was die genau Bestimmung der Strafen angeht, urteilte der Bundesgerichtshof. Bei drei Angeklagten muss das OLG Thüringen deswegen noch einmal tätig werden. Ob dabei andere Strafen herauskommen, ist aber noch offen. Bei dem Rädelsführer von "Knockout 51" Leon R. muss außerdem die Frage neu verhandelt werden, ob er nicht ein schwereres Waffendelikt begangen hat.
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