< Noch hat kein Terrorkämpfer deutsche Staatsbürgerschaft verloren » Informationsagentur. "HAMSINF"

Noch hat kein Terrorkämpfer deutsche Staatsbürgerschaft verloren

Noch hat kein Terrorkämpfer deutsche Staatsbürgerschaft verloren
Auf Basis des seit einem Jahr geltenden neuen Staatsangehörigkeitsrechts haben deutsche Behörden bislang noch keinem Terrorkämpfer die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, der neu gefasste Paragraf 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sei noch nicht zur Anwendung gekommen.
Seit dem 9. August 2019 muss, wer im Ausland für eine Terrormiliz in den Kampf zieht, mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen. Bedingung für eine Ausbürgerung ist allerdings, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt – denn Deutschland entlässt grundsätzlich niemanden in die Staatenlosigkeit.Die Union hatte bei den Beratungen zu der Reform im Bundestag erklärt, damit werde verhindert, dass Terroristen und Gewalttäter aus den Kampfgebieten ins Bundesgebiet zurückkehren und zur Gefahr für die hier lebenden Menschen würden. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Während der AfD die Neuregelungen nicht weit genug gehen, hielten FDP, Linke und Grüne die Maßnahmen für überzogen. Islamistisch motivierte Ausreisen in Kriegs- und Krisengebiete hatten die deutschen Behörden in den vergangenen zwei Jahren nur noch sehr vereinzelt registriert.


Комментарии (0)

Оставить комментарий