In Schleswig-Holstein dürfen sich Muslime zu Ramadan und Opferfest freinehmen. In den sozialen Netzwerken ist die Aufregung groß. Dabei bekommen Muslime dadurch keine zusätzlichen gesetzlichen Feiertage.
"So geht Unterwerfung!! Friedrich Merz will den christlichen Feiertag Pfingstmontag abschaffen. Dafür hat sein Parteifreund Günther in Schleswig-Holstein nur für die Muslime zwei zusätzliche Feiertage eingeführt", schreibt die AfD-Politikerin Erika Steinbach auf X.
"Moment mal. Ein Kanzler, dessen Partei sich christlich nennt, will einen der höchsten Feiertage des Christentums streichen, während für Moslems im CDU-regierten Schleswig-Holstein mehrere islamische Feiertage eingeführt werden? Diese Shitshow grenzt langsam an Hochverrat", schreibt ein anderer Nutzer.
Zwei zusätzliche Feiertage für Muslime in Schleswig-Holstein, während Bundeskanzler Friedrich Merz in der politischen Talksendung "Caren Miosga" den Pfingstmontag als Streichkandidaten nennt: So behaupten es einige Nutzer in den sozialen Netzwerken. Dabei sind gleich mehrere Sachen an diesen Postings falsch.
Kooperationsvertrag Grundlage für Falschbehauptungen
Bei den Feiertagen für Muslime in Schleswig-Holstein wird sich auf eine Meldung von Ende September bezogen. Das Land und der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland e.V. (VIKZ) unterzeichneten einen Kooperationsvertrag, der das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf freie Religionsausübung und die Stärkung der Bildungsarbeit betont. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass künftig der erste Tag des Ramadanfestes und der erste Tag des Opferfestes als islamische Feiertage gewürdigt werden sollen. Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler können für diese Tage freigestellt werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um zwei zusätzliche Feiertage, wie es im Netz behauptet wird. Denn um an den beiden Tagen freizuhaben, müssen in der Regel eigene Urlaubstage genutzt werden - wie an anderen religiösen Feiertagen auch, die keine gesetzlichen Feiertage sind. "Die Vereinbarung verankert lediglich den Anspruch, auf den sich etwa Beamte, Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens berufen können", teilt ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums mit. Eine ähnliche Regelung gebe es für Protestanten bereits am Buß- und Bettag.
Rechtlich besteht Möglichkeit schon lange
Das schleswig-holsteinische Bildungsministerium weist zudem darauf hin, dass der Vertrag keine neuen rechtlichen Tatsachen schaffe: "Die Möglichkeit, sich an religiösen Feiertagen der eigenen Religionsgemeinschaft (und somit auch an den beiden höchsten islamischen Feiertagen - dem ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes) freistellen zu lassen, besteht bereits seit Langem." So steht im schleswig-holsteinischen Schulgesetz von 2007, dass Schülerinnen und Schüler aus wichtigem Grund vom Schulbesuch oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen beurlaubt werden können. Im Gesetz über Sonn- und Feiertage von 2004 heißt es: "Den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Mitgliedern der Religionsgemeinschaften ist, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen, an den Feiertagen ihres Bekenntnisses Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst teilzunehmen." Und weiter: "Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern ist an den Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaften Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst teilzunehmen." Als einziger Feiertag explizit erwähnt wird in dem Gesetz der Buß- und Bettag: "Am Buß- und Bettag ist Personen, die in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehen, auf Antrag unbezahlte Freistellung für den gesamten Tag zu gewähren, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen. Schülerinnen und Schüler werden an diesem Tag auf Antrag vom Unterricht freigestellt."
Urlaubstag oder anderer Ausgleich für Freistellung
Für Schülerinnen und Schüler bedeutet das nach Angaben des Sprechers des Bildungsministeriums, dass ein Antrag bei der Klassenlehrkraft gestellt werden muss und verpasste Unterrichtsinhalte und etwaige Leistungsnachweise nachgeholt werden müssen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte sei eine Freistellung möglich, erfolge aber im Rahmen der bestehenden betrieblichen Regeln oder beamtenrechtlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen. "In der Praxis dürfte das (je nach Regelung) meist Urlaub oder Zeitausgleich bzw. Freistellung ohne Bezüge oder Entgelt bedeuten", so der Sprecher.
Pfingstmontag wird nicht abgeschafft
Auch die Behauptung, Friedrich Merz wolle Pfingstmontag als Feiertag abschaffen, ist nicht richtig. Merz wurde von der Moderatorin Caren Miosga in ihrer Sendung gefragt, welcher Feiertag in Deutschland abgeschafft werden soll. Daraufhin antwortete er: "Es wird kein Feiertag in Deutschland abgeschafft werden, weil es darüber keinen Konsens in der Gesellschaft gibt. Für mich könnte der Pfingstmontag entfallen, aber wir werden ihn behalten."
Комментарии (0)