Gegen den Mann bestehe der dringende Tatverdacht der Unterstützung des IS in sechs Fällen sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Zwei angebliche IS*-Mitglieder mit Doppelstaatsangehörigkeit in Deutschland festgenommen
Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag eine Frau und einen Mann mit deutscher und libanesischer Staatsangehörigkeit wegen mutmaßlicher Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ in Hildesheim festnehmen lassen.
Wie der Pressedienst der Bundesanwaltschaft mitteilte, wurden die Wohnungen der beiden in Hildesheim durchsucht. Die Frau sei dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ beteiligt zu haben, ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr gebracht zu haben, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, sowie sich, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig angeeignet zu haben.
Gegen den Mann bestehe der dringende Tatverdacht der Unterstützung des IS in sechs Fällen sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Gegen den Mann bestehe der dringende Tatverdacht der Unterstützung des IS in sechs Fällen sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Vor diesem Hintergrund verließ die Beschuldigte am 30. April 2015 zusammen mit ihren vier - zum damaligen Zeitpunkt drei, vier, sieben sowie acht Jahre alten - Kindern die Bundesrepublik Deutschland, um ihrem Ehemann zu folgen. Sie reisten zunächst in die Türkei und anschließend weiter in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“.Nachdem der „Islamische Staat“ immer weitreichendere Gebietsverluste erlitten hatte, versuchte die Beschuldigte ab Ende August 2017 ihre Ausreise aus Syrien zu organisieren. Im Zuge dessen gelang ihr Anfang des Jahres 2018 zusammen mit ihren mittlerweile fünf Kindern die Flucht in die Türkei und anschließend im Februar 2018 die Rückreise nach Deutschland.
Der festgenommene Mann stand mit seinem Bruder – dem Ehemann der festgenommenen Frau – nach dessen Ausreise nach Syrien in fortdauerndem Kontakt und ließ ihm finanzielle, logistische sowie sonstige materielle Hilfe zukommen. Damit verfolgte der Beschuldigte den Zweck den „Islamischen Staat“ zu fördern. Er übergab ebenso Mobiltelefone sowie zwei Tablet-Computer nach Syrien, richtete einen WhatsApp- sowie einen Telegram-Account ein, um auf diese Weise Menschen zu kontaktieren, die sich dem IS anschließen wollten.
Die Beschuldigten werden am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
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